Lohnsteuerhilfeverein e.V.
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PROKOM Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Beitragsordnung:

 

1. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 12,00€ inkl. Mwst.

    Bei zusammenveranlagte Ehegatten wird für die Aufnahme des Ehegatten keine

    Aufnahmegebühr erhoben.

 

2. Schüler, Studenten und Auszubildende zahlen bei ganzjähriger

    Kindergeldberechtigung pauschal 24,00 € inkl. Mwst. Die Aufnahmegebühr entfällt.

    

3. Jahresbeitrag:

    Der Jahresbeitrag ist am 1.1. eines Kalenderjahres für das laufende Kalenderjahr

    fällig. Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachfolgender Tabelle. 

    Die Bemessungsgrundlage setzt sich zusammen aus:

  • Einnahmen aus Beschäftigungsverhältnissen: Bruttoarbeitslöhne und Sonderzahlungen
  • Alle Lohnersatzleistungen, Krankengeld, Elterngeld
  • Jährliche Renten- bzw. Versorgungsbezüge
  • Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Erlöse aus privaten Veräußerungsgeschäften

Beitragsstufe

 

Bemessungsgrundlage in Euro

Mitgliedbeitrag in Euro inkl. 19% MwSt.

1

Schüler, Studenten, Auszubildende

24,00

2

bis 25.000,00

60,00

3

25.001,00 bis 35.000,00

75,00

4

35.001,00 bis 45.000,00

85,00

5

45.001,00 bis 55.000,00

95,00

6

55.001,00 bis 65.000,00

105,00

7

65.001,00 bis 75.000,00

120,00

8

75.001,00 bis 85.000,00

140,00

9

85.001,00 bis 95.000,00

160,00

10

95.001,00 bis 110.000,00

180,00

11

110.001,00 bis 130.000,00

200,00

12

Ab 130.001,00

240,00

Professionell * Kompetent